Unsere schriftlichen Interventionen an den Schuldner reichen von der sofortigen Inkassoverständigung nach Fallübergabe, über abgesondert und der aktuellen Situation des Schuldners angepasste Mahnschreiben und Zahlungsvereinbarungen/Anerkenntnisse bis hin zur schriftlichen Androhung einer Klage durch einen Rechtsanwalt unseres Vertrauens.
Parallel und abgestimmt auf den jeweiligen Fall erfolgen telefonische Kontaktaufnahmen und persönliche Interventionen direkt beim Schuldner. Gerade bei letzteren hat sich in der Praxis gezeigt, dass diese besonders erfolgversprechend sind.
Sollten gerichtliche Schritte gegen einen Ihrer Schuldner erforderlich werden, weil Ihre Forderung bestritten wird oder sie zu verjähren droht, vermitteln wir Sie an einen ständig mit uns kooperierenden Rechtsanwalt.
Liegt in einer Angelegenheit ein rechtskräftiger Titel vor, aber scheuen Sie aufgrund der Kosten die Einleitung eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens, können Sie ebenfalls uns mit der Betreibung der Forderung betrauen. Gleiches gilt für verjährte Forderungen, welche noch zahlbar, aber nicht mehr klagbar sind.
Professionelle Forderungsbetreibung stellt die Kernkompetenz von PROMPT INKASSO dar. Wir begnügen uns nicht nur mit Mahnungen im Korrespondenzweg, sondern suchen die Schuldner auch persönlich auf.
Einfach und zügig erhalten Sie von uns eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten und wir übernehmen anschließend gerne die Betreibung Ihrer Forderung. Die hiefür anerlaufenden Kosten sind gem. BGBl. 141/1996 vom Schuldner zu tragen.


